Qualifizierung zur Seniorenbegleitung § 53c SGB XI

Seit in Kraft treten der Pflegerichtlinien nach § 53c 3 SGB XI bildet die LEB Seniorenbegleiter/Betreuungskräfte für die zusätzliche Begleitung und Aktivierung von dementen Menschen in stationären und teilstationären Einrichtungen aus.

Ein Seniorenbegleiter ist jemand, der sich für das Gelingen des Alltags eines anderen zuständig fühlt und diesem einen guten Sinn zu geben vermag. Seniorenbegleiter begleiten sowohl Gruppen als auch einzelne hilfebedürftige Personen.

Im Vordergrund der Qualifizierung steht nicht die pflegerische Versorgung der dementen alten Menschen, sondern vielmehr die Schulung der Wahrnehmung und die Bewusstheit für den Alltag eines Menschen.

ACHTUNG: zur Zeit keine Termine! Es können jedoch auf Anfrage neue Termine für diese Qualifizierung vereinbart werden.

Informationen und Beratung: Karin Pieper 04487 750799-22

 

zurück